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Chancen und Potenziale des Personalrats richtig einschätzen

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Das Gegenstück zum Betriebsrat bildet der Personalrat in einem Unternehmen. Es handelt sich hierbei um den Vorstand für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. In den meisten Fällen wählen die Beschäftigten eines Instituts die Mitglieder für den Personalrat, die wiederum gegenüber den Dienstleistern und Verwaltungen ihre Interessen vertreten.

Die Aufgaben des Personalrats

Die grundlegende Aufgabe des Personalrats ist die Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber einer Dienststelle. Das können zum Beispiel Erzieher und Lehrer einer Schule sein. Hier vertritt der Personalrat die Interessen gegenüber dem Schulamt oder dem Ministerium sowie gegenüber der Bezirksregierung. Wer mehr über die Aufgaben, die Zuständigkeit und die Möglichkeiten des Personalrats erfahren möchte, kann die offiziellen Personalrat Seminare belegen und sich fortbilden.

Ausgehend von den öffentlichen Verhandlungen zum Beispiel durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wird immer wieder deutlich, wie wichtig der Personalrat für die Beschäftigten ist. Er hat einen viel größeren Einfluss und die Macht, wenn es darum geht, die eigenen Interessen deutlich zu machen und ihnen Nachdruck zu verleihen.

Die Wahl zum Personalrat

In der Regel werden alle vier Jahre je nach Schulform die Mitglieder für den Personalrat gewählt. Wahlberechtigt sind alle Lehrkräfte. Das ist wiederum unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer an einer Schule. Dazu gehören auch pädagogische Mitarbeiter und Referendare ebenso wie Lehramtsanwärter und Lehrerinnen. Je nach Größe der Schule und Institutionen kann der Personalrat bis zu 25 Mitglieder haben. Die wahlberechtigten Personen stehen auf einer Liste zur Wahl.

Welche Rechte hat der Personalrat?

Alle Aufgaben, die der Personalrat hat, werden selbstständig und unabhängig geregelt. So unterliegt der Personalrat keinen externen Weisungen. Die Mitglieder haben das Recht vom Dienst freigestellt zu werden, gerade wenn es um Verpflichtungen in Bezug auf den Unterricht. Jedes Mitglied des Personalrats hat das Recht auf eine spezifische Weiterbildung, wie zum Beispiel durch die oben genannten Seminare. Für diese Weiterbildung bekommt das Mitglied freie Zeit zu gesprochen.

Eine bessere Bezahlung oder höhere Gehaltsaussichten in Verbindung mit der Mitgliedschaft im Personalrat sind nicht nur surreal, sondern auch vollkommen unangebracht. Schließlich kann jedes einzelne Mitglied aktiv mitgestalten und mitwirken, wenn es um die Arbeitszeiten, die Löhne, die Arbeitszeitgestaltung und die Aufgaben im Arbeitsalltag geht.

Während der Dienstzeit werden regelmäßige Personalversammlungen durchgeführt. Jeder Beschäftigte an einem Institut und Unternehmen hat das Recht an dieser Versammlung teilzunehmen. Wenn dadurch Unterricht ausfällt, muss dieser nicht nachgeholt werden.

Warum braucht jedes Unternehmen einen Personalrat?

Die Beschäftigten geben ihre Anregungen, Sorgen, Nöte und Beschwerden an die Mitglieder des Personalrats weiter. Von Ihnen werden diese Angelegenheiten geprüft und nach erfolgreicher Prüfung zur Verhandlung an die Dienststelle gegeben. Erst wenn es an einer Schule oder an einem Institut wirklich einen Personalrat gibt, haben die Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten Gewicht. Sollte die Belegschaft noch so klein sein, lohnt es sich in jedem Fall einen Personalrat zu wählen, um die innerbetriebliche Kommunikation zu erleichtern und Konflikte frühestmöglich aus dem Weg zu räumen.

Die Pflichten und Rechte der Mitglieder des Personalrats

Muss eine Lehrkraft oder ein Mitarbeiter zum Dienstgespräch erscheinen, hat diese Person das Recht, ein Mitglied aus dem Personalrat mitzunehmen. In jedem Fall handelt es sich hierbei um die Person des Vertrauens. Die Dienststelle bekommt vom Personalrat dann rechtzeitig Bescheid, wenn bestimmte Aufgaben durchgeführt werden. Zu bestimmten Themengebieten sollte das Gremium ausreichend Zeit haben, um sich darüber zu verständigen und eine einhellige Meinung zu bilden. Jeder Beschäftigte hat das Recht, sich kostenlos zu jedem beliebigen Zeitpunkt an den Personalrat zu wenden. Jedes Mitglied im Personalrat unterliegt der Schweigepflicht und darf die Anregungen und Beschwerden niemals an andere Kollegen weitergeben.

Eine Kündigung darf niemals ohne die Rücksprache mit dem Personalrat ausgesprochen werden. Bei Disziplinarklagen kann eine Beteiligung des Personalrates ebenfalls mit beantragt werden. Die Mitglieder haben dann das Recht ihre Einwände vorzubringen und möglicherweise diese Klage noch einmal abzuwenden.