Berufstipps

Arbeitszeugnis für studentische Arbeitnehmer: Anspruch und Inhalt

Studentin, Brief

Auch für studentische Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, sich längere Tätigkeiten in einem qualifizierten Zeugnis bescheinigen zu lassen. Wie gut das Arbeitszeugnis ausfällt, lässt sich nicht immer leicht erkennen. In der genauen Formulierung liegen große Unterschiede. Auch hinsichtlich Aufbau und Inhalt haben Arbeitgeber genaue Vorgaben zu berücksichtigen.

Stellenwert und Relevanz des Arbeitszeugnisses

Arbeitszeugnisse sind grundsätzlich für jede Art von Tätigkeit und Werdegang von Bedeutung. Arbeitszeugnisse stellen eine genaue Dokumentation und Bewertung der Leistungen in der Arbeit dar. Hierbei kann es sich auch um Leistungen in Studentenjobs oder in Praktika handeln. Das Arbeitszeugnis ist insbesondere im Hinblick auf den weiteren Karriereweg wichtig. Das Zeugnis lässt sich für spätere Bewerbungen nutzen, um Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse nachzuweisen und sie vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen. Zum Anhang einer Bewerbung gehören besonders Zeugnisse längerer Tätigkeiten sowie solcher Beschäftigungen, die für die neue Stelle von Relevanz sind.

Anspruch auf das Arbeitszeugnis - auch während der Probezeit?

Grundsätzlich steht sämtlichen Arbeitnehmern nach § 109 der Gewerbeordnung bei Beendigung des Geschäftsverhältnisses ein Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis zu. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung besteht Anspruch auf ein Schriftliches Zeugnis, dass nach § 109 (1) mindestens Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthalten muss. Diese Angaben entsprechen einem einfachen Zeugnis. Darüber hinaus können Arbeitnehmer einfordern, dass ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, das zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten macht.

§ 109 (2) der Gewerbeordnung macht zudem genaue Angaben darüber, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Nach (3) ist eine Zustellung des Zeugnisses in elektronischer Form ausgeschlossen.

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis bevorzugen, speziell wenn es nach dem Studentenjob um die Bewerbung auf eine neue Stelle geht.

In bestimmten Situationen kann ein Arbeitszeugnis während der Probezeit erforderlich sein. Ein solcher Anlass ist beispielsweise das Nichtbestehen der Probezeit. Fordern Arbeitnehmer in der Probezeit ein Arbeitszeugnis an, ist zu unterscheiden, ob im Anschluss an die Probezeit das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Wird der Arbeitsvertrag danach gekündigt, haben Betriebsangehörige einen Rechtsanspruch auf das Arbeitszeugnis. Nach 6-wöchiger Betriebszugehörigkeit können sie den Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses einfordern.

Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt, sind Arbeitgeber nicht zum Arbeitszeugnis verpflichtet. In diesem Falle wäre das Arbeitszeugnis nach der Probezeit mit einem Zwischenzeugnis gleichzusetzen.

Das Arbeitszeugnis und seine Formulierungen

Den genauen Formulierungen kommt im Arbeitszeugnis eine große Bedeutung zu, da es keine Noten gibt wie in Schule oder Studium. Grundsätzlich besteht seitens des Arbeitgebers bei der Leistungsbeurteilung eine Wohlwollenspflicht bei den Formulierungen. Diese sind eine wichtige Voraussetzung eines rechtssicheren Arbeitszeugnisses - hierzu hat Haufe eine Checkliste fürs Arbeitszeugnis bereitgestellt. In der Praxis haben sich bestimmte Formulierungen etabliert, die sich ähnlich wie Noten interpretieren lassen.

So entspricht etwa die Formulierung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Note 1, während die leicht andere Formulierung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Note 2 entspricht. Eine Formulierung wie "stets bemüht, die Aufgaben zu erfüllen" entspricht etwa der Note 5. Für die schlechteste Note haben sich Formulierungen wie "nach Kräften bemüht" durchgesetzt.

Verbesserung oder Korrektur des Zeugnisses?

In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer das Recht, ein Zeugnis in Revision zu geben und verbessern zu lassen.

Ein häufiger Grund sind Rechtschreibfehler. Solche muss der Arbeitgeber grundsätzlich beseitigen. Abweichende Formulierungen können Arbeitgeber hingegen nicht einfordern.

Weiterhin ist eine Schlussformel erforderlich. Fehlt eine solche Formulierung, kann der Eindruck entstehen, dass Arbeitgeber dem scheidenden Mitarbeiter schaden wollen. Dann entsteht Anspruch auf diese Formalie.

Weiterhin ist das Fehlen wichtiger Tätigkeiten im Arbeitszeugnis ein Grund für eine Verbesserung. Ebenso können Arbeitnehmer das Zeugnis verbessern lassen, wenn die Leistungsbeurteilung nicht den Tatsachen entspricht.

Ein weiterer Anspruch auf Verbesserung entsteht, wenn es sich um falsche oder teilweise falsche Daten im Arbeitszeugnis handelt.

Auch eine fehlerhafte Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis spricht für eine Korrektur des Zeugnisses.